19.09.2019 Auch für Pflegekräfte, die in Altenheimen mit Honorarverträgen arbeiten, sind im Regelfall Sozialversicherungsabgaben zu zahlen. So hat das Bundessozialgericht (BSG) am 7. Juni 2019 entschieden und damit echte Selbständigkeit von Scheinselbständigkeit abgegrenzt. |