13.01.2019 Seit 1. Januar 2019 liegt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei 3,05 Prozent. Dennoch wirkt die Pflegeversicherung weiterhin nach dem Teilkasko-Prinzip: Sie deckt nur einen Teil der Pflegekosten, den Rest müssen die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen tragen. Dieser Eigenanteil steigt jedoch beständig an. Immer mehr Pflegebedürftige können ihn nicht mehr leisten und sind daher auf das Sozialamt angewiesen. "Deshalb befürworten wir eine Reform der Finanzierung der Pflegeversicherung", so Bündnissprecher Peter Dürrmann (DVLAB) |