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 Pflegeversicherung: Finanzierung muss auf den Prüfstand
13.01.2019   Seit 1. Januar 2019 liegt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei 3,05 Prozent. Dennoch wirkt die Pflegeversicherung weiterhin nach dem Teilkasko-Prinzip: Sie deckt nur einen Teil der Pflegekosten, den Rest müssen die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen tragen. Dieser Eigenanteil steigt jedoch beständig an. Immer mehr Pflegebedürftige können ihn nicht mehr leisten und sind daher auf das Sozialamt angewiesen. "Deshalb befürworten wir eine Reform der Finanzierung der Pflegeversicherung", so Bündnissprecher Peter Dürrmann (DVLAB)

Dürrmann führt näher aus: "Das derzeitige System wirkt jeder Qualitätsentwicklung in der Pflege entgegen, weil jede Verbesserung - beispielsweise bei den Löhnen oder der personellen Ausstattung - die Eigenanteile in die Höhe treibt. Dieser Entwicklung muss Einhalt geboten werden."

Vorschläge zur Lösung des Problems macht die Initiative Pro-Pflegereform. Sie plädiert auf Basis eines Reformgutachtens von Prof. Dr. Heinz Rothgang für einen echten Systemwechsel in der Pflegeversicherung. Dazu seien u.a. zwei wesentliche Schritte nötig, wie der Sprecher der Initiative, Bernhard Schneider (Foto), nicht müde wird zu betonen.

▶︎ AUFHEBUNG DER SEKTORENGRENZEN ZWISCHEN AMBULANT, TEILSTATIONÄR UND STATIONÄR
Zukünftig soll Pflege nach dem Prinzip „Wohnen und Pflegen“ organisiert werden. Dann würde jede Versorgungsform in jeder Wohnform dem ambulanten Prinzip entsprechen, „denn nicht mehr die Wohnform bestimmt die Versicherungsleistungen, sondern der jeweilige individuelle Bedarf“, so Schneider. Pflege zu Hause, im Betreuten Wohnen, im Heim oder in einer WG werde dann unabhängig vom Lebensort nach denselben Prinzipien erbracht und abgerechnet:
• Die Pflegeversicherung (SGB XI) finanziert alle notwendigen Maßnahmen der Grundpflege und der Betreuung nach einem einheitlichen Sachleistungsprinzip (Care).
• Die Krankenversicherung (SGB V ) übernimmt alle Maßnahmen der Behandlungspflege (Cure).
• Die Pflegebedürftigen übernehmen alle „Haushaltskosten“ für Unterkunft, Verpflegung und Miete.

▶︎ AUSBAU DER DERZEITIGEN PFLEGEVERSICHERUNG ZU EINER "PFLEGE-VOLLVERSICHERUNG FÜR DEN CARE-BEREICH MIT GESETZLICH FESTGELEGTEM FIXEN EIGENANTEIL
Der Finanzierungssockel und die Finanzierungsspitze werden also quasi getauscht. In der Folge trage nicht mehr der Einzelne das finanzielle Pflegerisiko, sondern die Solidargemeinschaft, so Schneider. „Das ist gerecht und hat sich im Bereich der Krankenversicherung auch bewährt.“

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