Pflegeberufereformgesetz |
Das "Gesetz zur Reform der Pflegeberufe" wurde nach Zustimmung des Bundesrates am 17. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Pflegeberufegesetz tritt stufenweise in Kraft und wird am 1. Januar 2020 die bis dahin gültigen Regelungen zur Ausbildung im Altenpflegegesetz bzw. im Krankenpflegegesetz ablösen.
Entsprechend startet 2020 auch die neue Pflegeausbildung. Sie führt die drei noch eigenständigen Ausbildungen in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer einzigen dreijährigen Pflegeausbildung zusammen.
Ob die Versorgungsqualität in der Altenpflege mit der neuen Pflegeausbildung gesichert bleibt, wird die Zukunft zeigen. Die wesentlichen Regelungen des Gesetzes lassen jedenfalls erkennen, dass die Bundesregierung künftig auf generalistische statt auf spezialisierte Fachkräfte setzt, obwohl gerade die Langzeitpflege spezifisches Wissen und Können erfordert. Auch weitere Teile des Gesetzes stießen beim Bündnis auf Fragen, Forderungen und Kritik.
Trotzdem hat das Bündnis für Altenpflege im Kampf um den Erhalt und
die Weiterentwicklung der eigenständigen Altenpflegeausbildung auch zwei
wichtige Teilerfolge erzielt:
1. Die Altenpflegeausbildung verschwindet nicht ganz. Auszubildende können
sich auch in der neuen generalistischen Ausbildung im dritten Jahr für
die Spezialisierung Altenpflege entscheiden und einen entsprechenden Abschluss
machen.
2. Das Ausbildungsniveau wird für die Spezialisierung Altenpflege nicht
auf Bachelor-Niveau angehoben. Ursprünglich war das in der Ausbildungs-
und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufegesetz so vorgesehen.
Nun wird es u.a. darauf ankommen, wie sich die Belange der Altenpflege künftig in den Rahmenlehr- und Rahmenausbildungsplänen abbilden. Sie werden von einer Fachkommission erarbeiten, in die unser Bündnis seine Expertise einbringen will.