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 Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
19.03.2013   Nach einstimmigem Beschluss des Bundestages vom 21. Februar 2013 trat das Gesetz am 19. März 2013 in Kraft. Mit vier Artikeln änderte es das Altenpflegegesetz sowie das SGB II und III. Das Gesetz ermöglicht eine Ausbildungsverkürzung sowie eine durch die Jobcenter und die Agenturen für Arbeit vollfinanzierte berufliche Weiterbildung mit qualifiziertem Abschluss.

Diese Regelungen sollten die Anzahl der Fachkräfte in der Altenpflege sichern und ursprünglich bis Ende 2017 gelten. Die Sonderregelung ist nun nochmals bis zum 31.12.2019 verlängert worden. Anschließend gelten die Regelungen im Pflegeberufereformgesetz zur Aus- und Weiterbildung.

Hier der Gesetzestext
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