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 Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)
18.06.2018   Die Finanzierungsverordnung reformiert mit dem neuen Pflegeberufegesetz die Finanzierung der Pflegeausbildung. Die Verordnung liegt bisher in Form eines Referentenentwurfs vom 18.6.2018 vor.

Im Einzelnen: Das Schulgeld wird abgeschafft. Die Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste sollen verpflichtet werden, den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Finanzierungsverordnung soll dafür die notwendigen Details regeln.

Die Finanzierung der Pflegeausbildung soll künftig über Ausgleichsfonds erfolgen, die in den Bundesländern eingerichtet werden sollen. In diese Fonds sollen alle Krankenhäuser und alle Pflegeeinrichtungen einzahlen. In geringerem Umfang ist vorgesehen, dass sich auch die Länder sowie die soziale Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung beteiligen. Aus den Fonds sollen die Ausbildungskosten finanziert und entsprechende Mittel an die ausbildenden Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste ausgezahlt werden. Auch die Pflegeschulen sollen Geld aus den Fonds erhalten.

Hier der Referentenentwurf vom 18.06.2018 zur PflAFinV
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