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Gesetzestexte
 Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz)
01.04.2012   Das sog. Anerkennungsgesetz wurde am 29. September 2011 vom Bundestag verabschiedet und ist am 1. April 2012 in Kraft getreten. Es vereinfacht die Verfahren, um ausländische Berufsqualifikationen zu bewerten und in Deutschland anerkennen zu lassen.

Das Anerkennungsgesetz soll als wichtiger Baustein der Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland dienen. Es erleichtert es Fachkräften aus dem Ausland, ihre berufliche Qualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt einzusetzen, und erhöht damit den Anreiz, nach Deutschland zu kommen.

Hier der Gesetzestext
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