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 Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)
08.12.2015   Am 6. November 2015 beschloss der Bundestag das HPG, das seit dem 8. Dezember 2015 in Kraft ist. Darin vorgesehen sind der flächendeckende Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung sowie zahlreiche verbesserte Versorgungsmaßnahmen für Menschen in der letzten Lebensphase.

Auch die Hospizarbeit in Pflegeheimen wurde stärker berücksichtigt. Die Sterbebegleitung wurde ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung. Kooperationsverträge der Pflegeheime mit Haus- und Fachärzten müssen nach dem HPG verpflichtend abgeschlossen werden. Außerdem werden Pflegeheime zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten verpflichtet und müssen die Kooperation mit vernetzten Hospiz- und Palliativangeboten transparent machen. Darüber hinaus können sie ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase anbieten. Dieses besondere Beratungsangebot wird ebenfalls von den Krankenkassen finanziert.

Hier der Gesetzestext
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