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Gesetzestexte
 Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz/PrävG)
25.07.2015   Nach seiner Verabschiedung am 18. Juni 2015 ist das PrävG in wesentlichen Teilen am 25. Juli 2015 in Kraft getreten. Das PrävG soll die Zusammenarbeit von gesetzlichen Krankenkassen, gesetzlicher Rentenversicherung, gesetzlicher Unfallversicherung und privater Krankenversicherung im Hinblick auf Prävention und Gesundheitsförderung stärken.

Ziel des Gesetzes ist es, der Prävention angemessenen Stellenwert einzuräumen. Dabei geht es nicht nur um die Frage, wie Erkrankungen verhütet werden können, sondern auch darum, was Menschen – auch am Arbeitsplatz und im Pflegeheim – langfristig gesund hält.

Hier der Gesetzestext
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