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Gesetzestexte
 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
01.01.1995   Nach seinem Erlass am 26. Mai 1994 trat das SGB XI am 1. Januar 1995 in Kraft. Es regelt in 14 Kapiteln die damals neu eingeführte Pflegeversicherung. Dazu gehören die Definition von Leistungsempfängern und -erbringern sowie die Voraussetzungen, um Zahlungen zu erhalten.

Das SGB XI wird durch neue Gesetze und Regelungen fortlaufend geändert.

Hier der aktuelle Gesetzestext
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