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 Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
01.01.2017   Der Bundestag beschloss das PSG III am 1. Dezember 2016, das Gesetz trat am 1. Januar 2017 in Kraft. Es stärkt vor allem die Rolle der Kommunen bei der Beratung von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen.

Die Kommunen sollen die Beratungsangebote in ihrem Stadt- oder Kreisgebiet steuern und koordinieren und können seitdem auch neue Pflegestützpunkte für Hilfesuchende gründen. Zur Verhinderung von Abrechnungsbetrug wird durch das Gesetz zudem ein neues Prüfsystem durch die Gesetzlichen Krankenkassen etabliert.

Hier der Gesetzestext
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