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 Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
01.01.2016   Nach seiner Verabschiedung im Bundestag am 13. November 2015 ist das PSG II am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Es gilt als bedeutendste Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Gründung 1995. Herzstück des Gesetzes sind die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und Neuen Begutachtungsassessments (NBA).

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Damit wird Pflegebedürftigkeit statt in drei Pflegestufen nun in fünf Pflegegrade eingeteilt. Begutachtet wird auch nicht mehr in erster Linie der körperliche Unterstützungsbedarf, sondern die vorhandene Selbstständigkeit eines Antragsstellers auf Pflegeleistungen.

Hier der Gesetzestext
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