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Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG I)
01.01.2015 Das PSG I wurde am 17. Oktober 2014 vom Bundestag beschlossen und trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Es verbessert bzw. erhöht die Leistungen für alle Leistungsempfänger mit anerkannter Pflegebedürftigkeit sowie ihre Angehörigen.
Das Gesetz berücksichtigt auch Menschen mit Demenz. Außerdem sieht es eine höhere Zahl an Pflegekräften in stationären Einrichtungen vor. Es soll eine bessere Förderung von Tages- und Nachtpflege sowie einen Ausbau der Betreuung in Alten- und Pflegeheimen bewirken.
Hier der Gesetzestext