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Erhalt/Weiterentwicklung der Altenpflege

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 Pflegekosten: Eigenanteile überfordern Pflegebedürftige
22.07.2019   Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (Foto) hat im Juli 2019 einen Mindestverdienst für Pflegefachkräfte in Altenheimen gefordert.

Nach Spahns Vorstellung sollten das monatlich mindestens 2.500 Euro sein. Von dieser Erhöhung würden insbesondere Altenpflegekräfte in den östlichen Bundesländern profitieren. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung lag deren Bruttoverdienst zuletzt durchschnittlich bei knapp 2.400 Euro, in Sachsen-Anhalt sogar nur bei gut 2.100 Euro.

Bereits im Juni hatte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf mit Maßnahmen für höhere Löhne verabschiedet – darunter die Einsetzung einer ständigen Pflegekommission. Sie könne den Mindestlohn anheben, wenn sich Arbeitgeber und Gewerkschaften nicht bald auf einen flächendeckenden Tarifvertrag einigen würden, so der Bundesgesundheitsminister.

Für das Bündnis für Altenpflege bleibt die Frage, wer die steigenden Kosten in der Pflege tragen soll. Die Bündnispartner haben auch hierzu schon vielfach darauf hingewiesen, dass die Eigenanteile von Bewohnern in Pflegeheimen schon jetzt deren finanzielle Möglichkeiten übersteigen. Daher plädiert das Bündnis für eine alternative Ausgestaltung der Pflegeversicherung. Kernpunkte sind die Aufhebung der sektoralen Grenze zwischen ambulant und stationär sowie die Einführung bedarfsdeckender Leistungen in der Pflegeversicherung bei fixem Eigenanteil.

Foto: Olaf Kosinsky
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