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Erhalt/Weiterentwicklung der Altenpflege

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 Auch Kinderärzte gegen einheitliche Ausbildung
09.09.2015   Jetzt wenden sich auch Kinder- und Jugendmediziner/innen gegen eine generalistische Ausbildung. Das Bündnis für Altenpflege hatte entsprechende Aussagen schon länger erwartet.
Unter der Überschrift „Kinderkrankenpflege: Verbände sind gegen einheitliche Ausbildung“ berichtet die ÄrzteZeitung am 9. September, dass Kinder- und Jugendmediziner den Ausbildungsschwerpunkt Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erhalten möchten.

Sie befürchten sonst einen „Verlust von Qualität und Kompetenz" in der Kinderkrankenpflege. Damit machen sich der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland und die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin die Argumente des Bündnisses für Altenpflege zu eigen.

Hier der vollständige Artikel aus der ÄrzteZeitung vom 09.09.2015:

Kinderkrankenpflege: Verbände sind gegen einheitliche Ausbildung
Kinder- und Jugendmediziner warnen vor Wegfall des Schwerpunkts in der Erstausbildung.

MÜNCHEN. Um die Pflegequalität in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu sichern, haben der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland (BeKD) und die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) gefordert, den Schwerpunkt Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in der pflegerischen Erstausbildung zu erhalten.
Nach dem Arbeitsentwurf der Bundesregierung sollen die bisher getrennten Berufsausbildungen Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einer Ausbildung zusammengelegt werden und in die einheitliche Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau/Pflegefachmann" münden.
Nach Ansicht von DGKJ-Präsident Professor Ertan Mayatepek werde dies "Verlust von Qualität und Kompetenz" in der Kinderkrankenpflege nach sich ziehen. Dies habe sich in der Schweiz nach Einführung der generalisierten Ausbildung gezeigt.
Bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs bietet aus Sicht des BeKD der Arbeitsentwurf noch „viel Gestaltungsspielraum" für Änderungen, erklärte BeKD-Vorsitzende Frauke Leupold bei der „37. Tagung der Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen" in München.
So müsse in der künftigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sichergestellt werden, dass bei Tätigkeiten in der Kinderkrankenpflege mit dem Ausbildungsabschluss auch die „spezifischen beruflichen Kompetenzen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege" nachgewiesen werden.
Um dies fachlich zu untermauern, hat der BeKD ein Grundlagenpapier für die curriculare Ausgestaltung in der theoretischen Ausbildung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erarbeitet. Ein Grundlagenpapier zu praktischen Ausbildung soll folgen. (ras)
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