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 Kinderschutzbund: "Generalistik wäre ein klarer Verstoß gegen die Kinderrechte"
12.02.2016   In der neuesten Ausgabe seiner Verbandszeitschrift KSA 1.16 kommentiert der Deutsche Kinderschutzbund das geplante Pflegeberufsgesetz. "Wird der notwendige spezialisierte Beruf der Kinderkrankenpflege abgeschafft, würden Kinder fortan „irgendwie“ gepflegt werden.

Das wäre ein klarer Verstoß gegen die Kinderrechte.", heißt es dort. Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit.

Hier der Kommentar
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