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 Wie verfassungsgemäß ist das geplante Pflegeberufsgesetz?
26.02.2016   Barbara Steffens (Foto), Gesundheitsministerin in Nordrhein-Westfalen, hat ein Rechtsgutachten zur Verfassungsgemäßheit des geplanten Pflegeberufsgesetzes in Auftrag gegeben. Erstellt wurde es von den beiden Rechtsanwälten Dr. Hendrik Schilder und Dr. Johannes Grüner (Kanzlei Kapellmann und Partner, Düsseldorf).

Im 56-seitigen Gutachten wurde unter fünf Aspekten die Verfassungsgemäßheit überprüft. Das sechste Kapitel setzt sich mit der Frage der Rechtsschutzmöglichenkeiten auseinander, im letzten Kapitel werden die Ergebnisse dargestellt. Die Autoren des Rechtsgutachtens kommen zu einer kritischen Einschätzung.

Barbara Steffens will zusammen mit der Bundestagsabgeordnete Elisabeth Scharfenberg, pflege- und altenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, per Moratorium auch einen Aufschub des Gesetzgebungsverfahrens erlangen. Das Moratorium wird von den Partnern im Bündnis für Altenhilfe mehrheitlich unterstützt.
(Abbildung: Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen)

Hier das Rechtsgutachten
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