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 Rüddel in Ärztezeitung: Ausbildungsreform darf Altenpflege nicht schädigen
24.01.2017   Der CDU-Pflegeexperte Erwin Rüddel (Foto) hat sich in der "Ärztezeitung" erneut zur geplanten generalistischen Pflegeausbildung geäußert. Ihre Befürworter seien bisher leider zu keinerlei Kompromissen oder Zugeständnissen bereit gewesen, obwohl sich ihr Modell bisher in keiner Weise in der Praxis bewährt habe, sagte Rüddel. "Wir sollten das Risiko vermeiden, die bestehenden Strukturen völlig aufzugeben, ohne zu wissen, welche Folgen das für die einzelnen Pflegebereiche und letztlich für die Pflegebedürftigen haben wird."

Nach Rüddel sollte vielmehr eine Pflegeberufereform angestrebt werden, die die Pflege wirklich stärkt. Als Kompromiss kann er sich z.B. eine integrierte Ausbildung vorstellen, die zwei Jahre gemeinsames Lernen und im dritten Jahr auf die drei Berufe ausgerichtetes spezialisiertes Lernen beinhaltet. Mit dieser "2+1-Lösung" könne eine gemeinsame Berufsausbildung von Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege erreicht werden, ohne die Pflegekräfte in den einzelnen Berufszweigen fachlich zu überfordern und ohne die völlige Aufgabe der jeweiligen beruflichen Identitäten.

Der Pflegeexperte begrüßte aber auch den Kompromissvorschlag der SPD, das Pflegeberufereformgesetz in der aktuellen Fassung zu beschließen, aber die bestehenden Berufsgesetze für zehn Jahre nicht außer Kraft zu setzen. Dies würde bedeuten, eine Zeit lang mehrere Ausbildungswege zuzulassen. "Es wäre besser, wenn sie jeweils die Möglichkeit erhielten, sich zu bewähren, bevor die gesamte Pflegeausbildung komplett auf den Kopf gestellt wird – mit durchaus ungewissem Ausgang", kommentierte Rüddel den Vorschlag in der "Ärztezeitung".

Auf die Frage, ob die zum Gesetz gehörige Verordnung in der Zwischenzeit inhaltlich aussagekräftig sei, antwortete Rüddel: "Leider nein." Viele einzelne Punkte seien in der bis jetzt vorliegenden Fassung der Verordnung noch sehr vage gehalten. "Bevor nicht eine aussagekräftigere Version der Verordnung vorliegt, kann meines Erachtens sowieso nicht über dieses Gesetz abgestimmt werden, da eben viele Details zu den Ausbildungsinhalten in der Verordnung und nicht im Gesetz geregelt werden." Die Zusage für eine umfassend ausformulierte Verordnung inklusive einer angemessenen Zeitspanne, diese zu diskutieren, liege ihm vom Bundesgesundheitsministerium schriftlich vor.

Rüddel wurde auch gefragt, wieviel Zeit bleibe, um den Gesetzentwurf vor der Diskontinuität zu retten. Seine Antwort: "Zeit darf nicht das bestimmende Kriterium sein. Wichtig ist eine Reform, die die Pflege stärkt. Wir dürfen nicht eine Reform beschließen, die eventuell die Altenpflege nachhaltig schädigt, nur um fristgerecht gehandelt zu haben."

Foto: www.erwin-rueddel.de
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