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 Entschließung durch Bundesrat?
17.02.2017   Anscheinend will die Länderkammer das geplante Pflegeberufereformgesetz voranbringen. Jedenfalls steht auf der Tagesordnung der heutigen Bundesratssitzung unter TOP 28: "Entschließung des Bundesrates zur Weiterführung des Gesetzgebungsverfahrens zum Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) - Antrag der Länder Bremen, Hamburg und Niedersachsen".

Ihren Antrag begründen diese Länder u.a. wie folgt: "Mit der beantragten Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, damit das Gesetzgebungsverfahren zum PflBRefG zu einem Abschluss kommt."

Dazu vermeldet der ALTENHEIM-Newsletter aus dem Vincentz-Verlag, dass die Thematik in der letzten Bundesratssitzung 2016 noch in die Ausschüsse (Gesundheit und Kultur) verwiesen worden war. Deren Empfehlungen liegen zwischenzeitlich vor. Aus den offiziellen Unterlagen ist ersichtlich: Der federführende Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung in einer geänderten Fassung anzunehmen, der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung unverändert zu fassen.

Übrigens: Eine Entschließung der Länderkammer ist rechtlich nicht verbindlich, sondern lediglich eine Aufforderung.
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