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 Bündnis für Altenpflege fordert Schluss mit falschen Behauptungen und Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens
22.02.2017   Das Bündnis für Altenpflege hat die Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens zum geplanten Pflegeberufereformgesetz gefordert. Der Bundesrat will es mit einer Erschließung vom 10. Februar 2017 jedoch vorantreiben.


⚠️ Hoch interessant daran ist, dass der Bundesrat in der Entschließung von einer ÜBERWIEGEND generalistischen Pflegeausbildung spricht! Das kommentiert auch der sc-Newsletter Nr. 03/2017: "Man darf gespannt sein, ob sich dahinter die von der Bremer Gesundheitssenatorin, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, angesprochene „'Kompromisslösung' verbirgt, die von „vielen Ländern 'mitgetragen' werde. Von einem derartigen Kompromiss ist seitens des Bundesfamilienministeriums und des pflegepoltischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Rüddel, jedoch nichts bekannt."

⚠️ Das Bündnis für Altenpflege bedauert, dass von den Befürwortern der Generalistik die Fakten nicht wahrgenommen werden. Fakt ist:

➤ Entgegen der Hoffnung von Befürwortern kann es durch einen generalistischen Pflegeberuf zu keiner Attraktivitätssteigerung kommen, wie Studien und Befragungen zeigen. Im Gegenteil – mehrheitlich betonen die Auszubildenden aus den Bereichen Kinderkrankenpflege und Altenpflege, eine generalistische Ausbildung nicht aufnehmen zu wollen. In der Kinderkrankenpflege liegt dieser Wert bei 90%. So haben sich auch über 160.000 Pflegende am Jahresanfang 2016 der Petition zum Erhalt der Kinderkrankenpflegeausbildung angeschlossen. Mit einer generalistischen Ausbildung droht also ein massiver Rückzug aus dem Pflegeberuf.

➤ Die Zahlen in der Altenpflegeausbildung boomen bundesweit seit Jahren, was auch ein Ergebnis der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive in der Altenpflege ist, die unter anderem von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde. Dieser Erfolg würde mit einer generalistischen Ausbildung zunichte gemacht werden. Gleichzeitig droht der Altenpflege der Verlust all jener Auszubildenden, die über einen Hauptschulabschluss oder eine andere zehnjährige Ausbildung verfügen, wenn ein Zugang zur generalistischen Ausbildung nur nach 12 Schuljahren möglich sein soll.

➤ Im Rahmen einer dreijährigen generalistischen Vollzeitausbildung kann nicht das Wissen vermittelt werden, welches fachlich geboten ist, um nach Abschluss der Ausbildung als Fachkraft berufsfähig zu sein. Generalistische Fachkräfte müssten nach dem Examen also mindestens bis zu einem Jahr nachqualifiziert werden, damit sie vollständig berufsfähig sind. Allein die Kinderkrankenpflege geht hierfür von jährlichen Mehrkosten in Höhe von 120 Millionen Euro aus.

➤ Derzeit sind weder die Ausbildungsinhalte noch die Abläufe einer generalistischen Ausbildung bekannt und somit nicht bewertbar. Ein Gesetz über einen neuen Pflegeberuf kann aber unmöglich verabschiedet werden, ohne dass dessen inhaltliche Ausgestaltung bekannt und konsentiert ist. Die zentralen Belange der Altenpflege müssen berücksichtigt sein. Dies war in der gesamten Diskussion auch stets zugesichert worden und ist nach Wissen der Bündnispartner bis heute die Position der CDU/CSU Bundestagsfraktion.

➤ Befürworter der Generalistik behaupten, dass die Umsetzung der Ausbildungsreform die Vergütung der Pflegekräfte in der Altenpflege verbessern würde bzw. eine Angleichung an die Vergütung in der Krankenpflege zur Folge hätte. Dieses Argument hat jedoch nichts mit dem Gesetzesvorhaben zu tun, da die Gehälter in der Altenhilfe u.a. durch die Leistungserbringer mit den zuständigen Pflegekassen und den Trägern der Sozialhilfe verhandelt werden. Das Pflegeberufereformgesetz hätte darauf keinen Einfluss.

➤ Ebenso stellen Befürworter in Aussicht, dass mit der Generalistik das Schulgeld überall abgeschafft werden würde. Das hätten die in den Bundesländern politisch Verantwortlichen - etwa die heutige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, als sie 2008 bis 2013 noch Sozialministerin in Mecklenburg-Vorpommern war – längst tun können. Sie hat es nicht getan.

Bündnissprecher Peter Dürrmann (Bundesvorsitzender des DVLAB): "Angesichts der massiven Risiken und der gerechtfertigten Kritik am Vorhaben braucht es einen Neustart der Überlegungen. Nur mit ausreichend Zeit können die tatsächlich notwendigen Reformen in den Ausbildungen überprüft und Entscheidungen belastbar gemacht werden. Deshalb fordern wir die Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens."

⚠️ Hier noch einige Stimmen zum Pflegeberufereformgesetz in den Medien:

➤ Laut Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19. Februar 2017 wirft Bundesministerin Manuela Schwesig der Union Blockadehaltung vor. Sie soll schriftlich erklärt haben: „Die Union will an den schlechten Arbeits- und Lohnbedingungen der Altenpflege festhalten."

Laut sc-Newsletter Nr. 03/2017 wurde Schwesig dafür von der nordrhein-westfälische Pflege- und Gesundheitsministerin Barbara Steffens wie folgt kritisiert: "„Wäre das Gesetz nicht so schlecht, wäre der Widerstand dagegen nicht so groß. Gut gemeint ist eben nicht gut gemacht. Die einzig richtige Konsequenz wäre, jetzt sofort nachzubessern."

Bündnissprecher Peter Dürrmann kommentiert die Aussage der Bundesministerin: "Frau Schwesig scheint ihr eigenes Gesetz nicht zu verstehen. Die Vergütung der Pflegekräfte ist durch das PSG III geregelt, die Rahmenbedingungen der Pflege, etwa die Personalschlüssel, die Raumausstattung, die Qualität der Vorgesetzten usw, haben nichts mit der Generalistik zu tun. Mit diesen falschen Behauptungen muss endlich Schluss sein!"

➤ Die "Ärzte Zeitung" zitierte am 20. Januar 2017 Erwin Rüddel, den pflegepolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zum Stand des Pflegeberufereformgesetzes wie folgt: "Wenn der Entwurf weiter betrieben werden soll, dann muss die Fachabteilung im Gesundheitsministerium ein Zeichen geben, dass sie Kompromisse umsetzen kann."
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