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Erhalt/Weiterentwicklung der Altenpflege

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 Großes Kuddelmuddel weiterhin ohne Ausbildungsinhalte
31.03.2017   In den letzten Tagen hatte die politische Bundesebene für viel Verwirrung um das geplante Pflegeberufereformgesetz gesorgt. Ein vermeintlich gefundener Kompromiss wurde wieder zurückgezogen. "Er wäre aus unserer Sicht auch nicht akzeptabel gewesen – schon weil die Ausbildungsinhalte nach wie vor unklar sind", sagt Peter Dürrmann, Sprecher im Bündnis für Altenpflege.

Zu Wochenanfang schien es noch, als hätten sich SPD und CDU/CSU auf Folgendes geeinigt:
➤ Die Ausbildung zur Krankenpflege wird abgeschafft und durch eine generealistische Pflegeausbildung ersetzt.
➤ Die Ausbildungen zur Altenpflege und zur Kinderkrankenpflege werden zunächst in Form einer zweijährigen generalistischen Ausbildung durchgeführt. Anschließend können die Auszubildenden wählen zwischen einem dritten Jahr mit dem anschließenden Abschluss "Altenpfleger/in" bzw. "Kinderkrankenpfleger/in" oder dem generalistischen Abschluss.
➤ Alle Auszubildenden können nach dem zweiten Ausbildungsjahr mit der Abschlussprüfung "Pflegeassistenz" ihre Ausbildung auch beenden.

Entgegen der Ankündigung trat dann aber der Fachpolitiker Georg Nüßlein (CSU) allein vor die Presse. Sein Verhandlungspartner Karl Lauterbach (SPD) fehlte. Es hieß, die SPD müsse dem Kompromiss erst noch zustimmen.

Auch nach dem Koalitionsgipfel am Mittwochabend war nichts Näheres zu erfahren. Die "Häusliche Pflege" (Vincentz) vermeldete am nächsten Tag lediglich: "Unions-Fraktionsvorsitzender Volker Kauder (CDU) hatte nach der Sitzung des Koalitionsausschusses darauf verwiesen, dass das Thema im Ausschuss nicht besprochen worden sei und sich die Fraktionen darauf einigen sollten." SPD-Fraktionschef Thomas Oppermannwird mit den Worten zitiert: "Ich rechne damit, das es in Kürze zu einer Einigung kommt."

Dazu noch einmal Bündnissprecher Peter Dürrmann: "Wir bleiben dabei, dass keine Pflegeausbildungsreform verabschiedet werden darf, bevor die Ausbildungsinhalte und entsprechenden Verordnungen nicht bekannt sind. Das war uns so zugesichert worden – und davon werden wir auch nicht abrücken!"
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