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Erhalt/Weiterentwicklung der Altenpflege

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 Thema Pflegeausbildung bleibt aktuell
10.07.2017   Nach eingehenden Beratungen hatte der Bundestag am 22. Juni 2017 das Pflegeberufereformgesetz verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz abschließend zugestimmt.

Wie berichtet fiel diese Entscheidung, ohne dass die entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorlag. Dazu informiert die Bundesregierung auf Ihrer Homepage:

"Die neuen Ausbildungsgänge starten 2020. Die notwendige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung soll 2018 fertig sein. Darüber wird der nächste Bundestag beraten – nach der Bundestagswahl im September 2017."

Ebenfalls wie berichtet werden ab 2020 nun alle Auszubildenden in der Pflege zwei Jahre lang generalistisch lernen. Für ihr drittes Ausbildungsjahr sollen sie dann entscheiden, ob sie die generalistische Pflegeausbildung fortsetzen oder sich auf die Altenpflege bzw. die Kinderkrankenpflege spezialisieren wollen.

Diese Regelung soll jedoch nicht unendlich fortgesetzt werden. Dazu nochmal die Bundesregierung: "Bis zum 31. Dezember 2025 sollen Gesundheits- und Familienministerium die Anzahl der separaten Abschlüsse auswerten. Haben mehr als 50 Prozent den generalistischen Abschluss gewählt, sollen die eigenständigen Berufsabschlüsse auslaufen und nicht mehr weitergeführt werden. Über die Abschaffung oder die Beibehaltung wird der Deutsche Bundestag dann entscheiden."

Die Frage, wie die Altenpflegeausbildung erhalten und weiterentwickelt werden kann, wird das Bündnis für Altenpflege also noch einige Zeit beschäftigen.
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