Erhalt/Weiterentwicklung der Altenpflege
Koalitionsvertrag steht - mit vielen Plänen für die Pflege
08.02.2018 Nach ersten Sondierungsgesprächen haben die Unionsparteien und die SPD knapp zwei Wochen gebraucht, dann stand der 177 Seiten starke Koalitionsvertrags. Er trägt den Titel "Ein neuer Aufbruch für Europa - Eine neue Dynamik für Deutschland - Ein neuer Zusammenhalt für unser Land". Die Zustimmung der SPD-Mitglieder steht aber noch aus.
Im Kapitel VII "Soziale Sicherheit gerecht und verlässlich gestalten" des Koalitionsvertrages sind sieben Seiten auch dem Thema "Gesundheit und Pflege" gewidmet. Mit Blick auf die Pflege hegt die mögliche neue GroKo zusammengefasst folgende Absichten:
▶︎ In Pflegeeinrichtungen sollen in Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege sofort 8.000 neue Fachkraftstellen geschaffen werden – voll finanziert aus Mitteln der GKV.
▶︎ Die Sachleistungen sollen in der Altenpflege kontinuierlich an die Personalentwicklung angepasst werden.
▶︎ In einer „Konzertierte Aktion Pflege“ soll die Situation in der Altenpflege bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Dazu gehören u.a.: verbindliche Personalbemessungsinstrumente (bereits in der Entwicklung), die auch die Pflegesituation in der Nacht berücksichtigen; eine Ausbildungsoffensive, verbesserte Rückkehrmöglichkeiten von Teil- in Vollzeit, ein Wiedereinstiegsprogramm, eine verbesserte Gesundheitsvorsorge für Beschäftigte sowie die Weiterqualifizierung von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern zu Pflegefachkräften.
▶︎ Es soll gesetzlich geregelt werden, dass die Altenpflege ihr Personal künftig flächendeckend nach Tarif bezahlt. Geplant ist auch die Angleichung des Mindestlohns in Ost- und Westdeutschland.
▶︎ Zur Stärkung der ambulanten Versorgung im ländlichen Raum sollen bei längeren Anfahrten die Wegezeiten besser honoriert werden.
▶︎ Ein jährliches Entlastungsbudget, das Leistungen Leistungen in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege und in der Tages- und Nachtpflege zusammenfasst und flexibel genutzt werden kann, soll pflegende Angehörige besser stärken und die ambulante Pflege entbürokratisieren. Die Kurzzeitpflege soll wirtschaftlich tragfähig vergütet werden.
▶︎ Der präventive Hausbesuch soll durch Mittel des Präventionsgesetzes gefördert werden, damit Pflegebedürftigkeit möglichst gar nicht erst entsteht. Die Kommunen sollen verstärkt die regionale pflegerische Versorgungslandschaft mitgestalten. Die Pflegeeinrichtungen und kassenärztlichen Vereinigungen sollen verpflichtend Kooperationsverträge abschließen.
▶︎ Mit Blick auf das im Sommer 2017 verabschiedete und in Teilen bereits in Kraft getretene Pflegeberufereformgesetz heißt es: Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie die Finanzierungsverordnung sollen "zeitnah" vorgelegt werden.
Hier der vollständige Abschnitt "Gesundheit und Pflege" im Koalitionsvertrag